Arbeiten bis zum Umfallen? – Aber Nicht für Bundestagsabgeordnete!
Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Lang gediente Abgeordnete können bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen. Bereits nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre.
Daten/Zahlen-Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. / Wikipedia
Der Mond ist scharlachrot.
Er rockt sich durch die dunklen Wolken.
Er strahlt wie eine schöne Frau.
Sein Lächeln liegt noch auf dem Morgentau.
Die Sonne küsst ihn zart.
Der Smooth Jazz breitet sich aus
Schwingt sich den Wänden empor
Tanzt an der Decke leichtfüssig
Lacht übers ganze Gesicht
Und meint in unterkühltem Ton
Auch Wolken haben eine [ ... ]