Die Verbindung zwischen dem normierenden Charakter einer Gesetzgebung und dem Kontext des Adressaten von Recht und Verwaltungsakt, ist der Gebrauch des Ermessens, wofür klare Richtlinien gelten, damit die Pluralität von Gesellschaft und Menschenbild, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, gewahrt bleibt und Handlungsraum real nutzbar ist.
Die Versagung des Gebrauchs von Ermessen stellt in seiner Ausrichtung an Zielvorgabe die Nichtachtung von Kontext und Leben dar.
Welche Bedeutung an Auswirkung einem anteilig auf Zwang ausgerichteten System an Staatlichkeit zukommt, wird im Böckenförde-Diktum klar veranschaulicht.
Die Basis für Freiheit und demokratischer Grundordung impliziert die Achtung und Rechtewahrung eines jeden Bürgers, welcher sich im Vertrauen auf Recht und Ordnung, einzubringen wünscht.
Wer hat was jeder haben will noch braucht,
der ist in grelles Licht getaucht
und soll und außerdem, nein, and’rerseits,
schon obendrein, genau, bereits,
wie übers Ziel [ ... ]
Der Mond ist scharlachrot.
Er rockt sich durch die dunklen Wolken.
Er strahlt wie eine schöne Frau.
Sein Lächeln liegt noch auf dem Morgentau.
Die Sonne küsst ihn zart.
Der Smooth Jazz breitet sich aus
Schwingt sich den Wänden empor
Tanzt an der Decke leichtfüssig
Lacht übers ganze Gesicht
Und meint in unterkühltem Ton
Auch Wolken haben eine [ ... ]